Herunterladen: Solis-Garantie-Deutschland-2026.pdf
Die beschränkte Produktgarantie der Ginlong Technologies Co., Ltd. („Ginlong“) (die „Beschränkte Garantie“) in diesem Dokument gilt für die in Anhang A aufgeführten Produkte (die „Produkte“), sofern ein Anspruch auf Leistungen im Rahmen dieser beschränkten Garantie (ein „Anspruch“) von einem Anspruchsteller (wie in Abschnitt B unten definiert) geltend gemacht wird und sämtliche in diesem Dokument festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
A. Die beschränkte Garantie
Ginlong gewährleistet, dass die Produkte während der in Abschnitt C unten festgelegten Garantiezeit frei von Material- und Verarbeitungsfehlern sind. Diese beschränkte Garantie unterliegt den in diesem Dokument festgelegten Bedingungen. Diese beschränkte Garantie kann gesetzliche Rechte des Kunden erweitern und darf nicht so ausgelegt werden, dass solche gesetzlichen Rechte eingeschränkt werden.
Die in diesem Dokument geregelte beschränkte Garantie gilt ab dem 01. Juli 2025 („Garantie-Validierungsdatum“). Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, gilt diese beschränkte Garantie nicht für Produkte, die vor dem GarantieValidierungsdatum hergestellt wurden. Das Herstellungsdatum eines Produkts kann anhand seiner Seriennummer bestimmt werden. Zur Klarstellung: Für Produkte, die vor dem Garantie-Validierungsdatum hergestellt wurden, gelten weiterhin die ursprünglich mit dem jeweiligen Produkt gelieferten Garantiebedingungen.
B. Berechtigung zur Inanspruchnahme der beschränkten Garantie
Wer kann einen Anspruch geltend machen?
Ein „Kunde“ ist jede Person, die die Produkte erworben hat:
1. direkt von Ginlong oder
2. von einem autorisierten Wiederverkäufer, der die Produkte rechtmäßig von Ginlong erworben und keine Änderungen an den Produkten vorgenommen hat.
Ein „Garantieinhaber“ kann sein:
1. ein Kunde oder
2. ein Erwerber, der ein Produkt von einem Kunden erhält und das in Abschnitt F beschriebene Verfahren zur
Übertragung der beschränkten Garantie ordnungsgemäß durchgeführt hat.
Ein „Anspruchsteller“ kann sein:
1. ein Garantieinhaber oder
2. ein vom Garantieinhaber benannter Dritter, der im Namen des Garantieinhabers einen Anspruch geltend macht.
Nur ein Anspruchsteller ist berechtigt, einen Anspruch einzureichen.
Wann muss ein Anspruch eingereicht werden?
Ein Anspruch muss innerhalb der in Anhang A festgelegten Garantiezeit bei Ginlong eingehen.
C. Garantiezeit, verlängerte Garantiezeit und abgedeckte Produkte
Die Garantiezeit beginnt
• bei einem Kunden, der eine natürliche Person ist, am Datum des Verkaufs des Produkts an den Kunden.
In allen anderen Fällen beginnt die Garantiezeit zum früheren der folgenden Zeitpunkte:
1. dem Datum der Inbetriebnahme der Produkte bei der Installation, oder
2. sechs (6) Monate nach Versand der Produkte aus dem Ginlong-Werk.
(Dies wird im Folgenden als Beginn der Garantiezeit bezeichnet.)
Die Garantiezeit ist der Zeitraum vom Beginn der Garantiezeit bis zum Ablauf der in Anhang A festgelegten jeweiligen Garantiezeit. Einzelheiten sind Anhang A zu entnehmen.
Die Garantiezeit kann gemäß der Richtlinie von Ginlong oder aufgrund einer schriftlichen Vereinbarung zwischen Ginlong und dem Garantieinhaber verlängert werden.
Beantragt der Anspruchsteller eine Verlängerung der Garantiezeit, muss dieser Antrag innerhalb von zwölf (12) Monaten nach Beginn der Garantiezeit bei Ginlong eingehen. Der Antrag darf nur einmal gestellt werden.
Vor Genehmigung der Garantieverlängerung durch Ginlong müssen die Produkte an einen von Ginlong benannten Ort geliefert werden.
Der Leistungsumfang einer verlängerten Garantie beschränkt sich auf die Reparatur oder den Austausch der Hardware der Produkte.
Weitere Bedingungen und Einzelheiten ergeben sich aus den Richtlinien von Ginlong oder der schriftlichen Vereinbarung zwischen Ginlong und dem Garantieinhaber.
Für Produkte, die im Rahmen dieser Beschränkten Garantie ersetzt oder repariert wurden, gilt als Garantiezeit der längere der folgenden Zeiträume:
1. die verbleibende Garantiezeit des mangelhaften Produkts oder
2. drei (3) Monate ab Reparatur oder Austausch.
D. Verfahren zur Geltendmachung eines Garantieanspruchs
Zur Geltendmachung eines Anspruchs muss der Anspruchsteller Ginlong unverzüglich darüber informieren, sobald festgestellt wird, dass die Produkte nicht vertragsgemäß sind oder einen Defekt aufweisen.
Zur Prüfung, ob ein Produkt von dieser Beschränkten Garantie erfasst ist, muss der Anspruchsteller die Serviceabteilung von Ginlong schriftlich über das Problem informieren.
Die Mitteilung muss enthalten:
1. eine detaillierte Beschreibung des Defekts
2. ein ausgefülltes Warranty Claim Form, erhältlich über einen Solis-Servicepartner über die Solis-Website
3. das Produktmodell (z. B. S6-GR1P(2.5-6)K) und die Seriennummer (z. B. 160D72198270017)
4. eine Kopie der Rechnung des Produkts
5. eine Kopie des Installationsberichts bzw. Installationszertifikats
Nach Eingang der Mitteilung prüft Ginlong, ob der gemeldete Defekt unter die Beschränkte Garantie fällt. Stellt Ginlong nach eigenem Ermessen fest, dass kein Garantieanspruch besteht, wird der Anspruchsteller entsprechend informiert und der Grund hierfür erläutert. Einzelheiten hierzu siehe Abschnitt E – Garantieausschlüsse.
Das Produktetikett muss vollständig unbeschädigt, gut lesbar und ordnungsgemäß am Produkt angebracht sein. Werden diese Anforderungen nicht erfüllt, bestehen keine Verpflichtungen von Ginlong aus dieser beschränkten Garantie.
Sind alle Anforderungen erfüllt und fällt das Produkt unter die Garantie, kann Ginlong nach eigenem Ermessen:
1. Ersatzprodukte bereitstellen oder
2. einen autorisierten Servicepartner beauftragen, die Mängel vor Ort zu beheben oder Ersatzprodukte bereitzustellen oder
3. den Garantieinhaber anweisen, das Produkt zur Reparatur oder zum Austausch an Ginlong zurückzusenden.
Ginlong stellt Anweisungen zur ordnungsgemäßen Rücksendung oder Entsorgung des defekten Produkts bereit.
Ersatzprodukte können nach Ermessen von Ginlong neu oder werksüberholt sein. Sie müssen funktional mindestens gleichwertig hinsichtlich Eigenschaften, Funktion und Kompatibilität sein. Kosmetische Mängel ohne Einfluss auf Energieproduktion oder Sicherheit sind möglich.
Ginlong kann defekte Teile nach eigenem Ermessen reparieren oder ersetzen.
Werden Produkte oder Teile im Rahmen dieser Garantie ersetzt, gehen alle Rechte und Eigentumsansprüche an den zurückgesandten Produkten bzw. Teilen mit dem Austausch auf Ginlong über.
Der Garantieinhaber muss die Produkte oder Teile in der Originalverpackung oder einer gleichwertigen Verpackung zurücksenden.
Werden ersetzte Produkte oder Teile nicht innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt des Ersatzes zurückgesandt, wird dem Garantieinhaber der aktuelle Preis für neue Produkte oder Teile berechnet.
Ginlong kann nach eigenem Ermessen Ersatzprodukte oder Teile:
• vor Erhalt des defekten Produkts,
• nach Erhalt des Produkts oder
• nach Vorauszahlung des Wertes des Ersatzprodukts sowie der Versandkosten versenden.
Ansprüche auf Ersatz von entgangenem Gewinn oder Nutzungsausfall (einschließlich nicht eingespeister Energie oder nicht selbst verbrauchter Energie) sind ausgeschlossen.
Die maximale Entschädigung für Schäden des Garantieinhabers, unabhängig davon, ob diese aus Vertrag, unerlaubter Handlung oder auf andere Weise entstehen, darf den vom Kunden gezahlten Kaufpreis der Produkte nicht überschreiten.
Ginlong ist nicht verpflichtet, Vor-Ort-Serviceleistungen zu erbringen, wenn der Standort oder die Umstände nach eigenem Ermessen von Ginlong ein unzumutbares Risiko darstellen.
Stellt sich ein Anspruch als unbegründet heraus (z. B. wenn das zurückgesandte Produkt keinen Defekt aufweist), trägt der Garantieinhaber sämtliche entstandenen Kosten, einschließlich Arbeits-, Reise- und Transportkosten.
Ginlong informiert den Anspruchsteller vor Durchführung von Reparatur oder Austausch über etwaige Kosten, die vom Garantieinhaber zu tragen sind. Diese Kosten müssen im Voraus bezahlt werden. Verweigert der Garantieinhaber die Zahlung, kann Ginlong Reparatur- oder Austauschleistungen verweigern.
Sofern der Garantieinhaber von Ginlong zur Durchführung eines Baugruppenaustauschs geschult wurde, behält sich Ginlong das Recht vor, anstelle eines vollständigen Ersatzprodukts eine Baugruppe zu liefern.
E. Ausschlüsse von der beschränkten Garantie
Ginlong haftet nicht für die Nichteinhaltung von Servicefristen, wenn dies auf Umstände zurückzuführen ist, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle von Ginlong liegen.
Diese beschränkte Garantie gilt nicht für Schäden (an Hardware oder Daten), Kosten oder Leistungsstörungen im Zusammenhang mit:
• Zugangs-, Arbeits- oder Transportkosten
• Verlust oder Beschädigung während des Transports
• Installationszubehör, das nicht von Ginlong geliefert wurde
• Zöllen, Import- oder Exportgebühren oder sonstigen Verwaltungskosten
• Folgeschäden, einschließlich entgangener Einnahmen
• Fehlern, die durch andere Komponenten des Photovoltaiksystems des Anspruchstellers oder andere Geräte oder Ereignisse am Installationsort verursacht wurden
• Mängeln, die bei Prüfung zum Zeitpunkt von Kauf oder Installation nicht feststellbar waren
• höherer Gewalt, einschließlich extremer Wetterbedingungen, Blitzschlag, Naturkatastrophen, Spannungsspitzen, Feuer, Schädlingsbefall, Krieg usw.
• Änderungen lokaler Zertifizierungsanforderungen während der Garantiezeit
• Handlungen Dritter oder Ereignissen außerhalb der Kontrolle von Ginlong
• normalem Verschleiß
• unsachgemäßer Handhabung, Transport, Lagerung oder Verpackung durch andere als Ginlong
• Erwerb der Produkte nicht direkt von Ginlong oder einem autorisierten Händler
• verspäteter Rücksendung ersetzter Produkte
• Nichtzahlung fälliger Beträge durch den Kunden gegenüber Ginlong
• Ablauf der Garantiezeit
• Nichtbeachtung der Produkthandbücher oder anderer Dokumentationen
• Nichterfüllung von Systemanforderungen, einschließlich Umgebungsbedingungen oder elektrischer Parameter
• fehlerhaftem Systemdesign, einschließlich unzureichendem Blitz- oder Umweltschutz
• Unfall, Fahrlässigkeit, Missbrauch oder vorsätzlicher Beschädigung
• Verstoß gegen Sicherheitsvorschriften
• unsachgemäßer Standortvorbereitung, Installation, Inbetriebnahme oder Wartung
• Installation durch nicht qualifizierte Installateure oder entgegen den Installationsanweisungen
• Verlagerung der Produkte nach Installation, sofern sie nicht durch qualifizierte Installateure am selben Standort wieder installiert wurden
• Reparaturen durch nicht autorisierte Personen
• Öffnung, Modifikation oder Demontage ohne schriftliche Zustimmung von Ginlong
• Veränderung oder Entfernung von Identifikationsmerkmalen
• Problemen in den Räumlichkeiten des Garantieinhabers
• Verwendung mit nicht zertifizierter Software, Geräten oder Batterien in Verbindung mit GinlongEnergiespeicher-Wechselrichtern.
Diese beschränkte Garantie gilt nicht für rein kosmetische Mängel, die keine Auswirkungen auf Energieproduktion, Passform oder Funktion haben, oder für Produkte, die als „Ausstellungsstücke“ oder „überholt“ gekennzeichnet wurden (hierfür kann eine separate Garantieverlängerung gelten).
F. Übertragung der beschränkten Garantie
Die beschränkte Garantie kann nach schriftlicher Zustimmung von Ginlong vom Kunden auf eine andere Partei übertragen werden.
Ginlong veranlasst die Übertragung der Garantie. Die übertragene Garantie gilt für die verbleibende Garantiezeit. Der Kunde hat die Einzelheiten der Übertragung mit Ginlong abzustimmen, damit die Garantie ordnungsgemäß übertragen wird und nicht erlischt.
G. Datenschutz
Beantragt der Garantieinhaber Garantieleistungen von Ginlong, muss er Ginlong den Zugriff auf Informationen im Zusammenhang mit Fehlerdiagnose, Fehlererkennung und Fehlerbehebung gestatten.
Diese Informationen werden ausschließlich zur Erbringung von Garantieleistungen verwendet.
Da der Garantieinhaber Verantwortlicher für diese Daten ist, kann Ginlong nicht bestätigen, ob diese vertrauliche Informationen oder personenbezogene Daten enthalten.
Der Garantieinhaber ist allein verantwortlich dafür, alle erforderlichen Einwilligungen, Genehmigungen und Berechtigungen gemäß den geltenden gesetzlichen Vorschriften einzuholen und aufzubewahren, damit Ginlong die Dienstleistungen erbringen kann, ohne gegen gesetzliche Anforderungen oder Datenschutzbestimmungen zu verstoßen.
Ginlong ergreift angemessene Maßnahmen zum Schutz der Informationen, haftet jedoch nicht für deren Erhebung, Verarbeitung oder Verlust im Rahmen der Serviceleistungen.
Sendet der Garantieinhaber Produkte an Ginlong zurück, bestätigt er damit:
• dass alle vertraulichen oder personenbezogenen Daten zuvor gesichert wurden
• dass sämtliche derartigen Daten vollständig vom Produkt gelöscht wurden
• dass Ginlong berechtigt ist, die Produkte zur Wartung an Servicezentren in anderen Ländern zu übermitteln.
Der Garantieinhaber ist allein verantwortlich für die Löschung solcher Daten vor der Übergabe der Hardware an Ginlong.
Der Garantieinhaber stellt Ginlong von sämtlichen Ansprüchen, Verpflichtungen, Kosten, Strafen oder Bußgeldern frei, die aus der Verarbeitung oder Übertragung solcher Daten entstehen könnten.
Version: Solis-202 50701 -GL
Alle Rechte vorbehalten von Ginlong Technologies Co., Ltd. Diese Informationen können ohne vorherige Ankündigung geändert werden.